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Leistungen

Unser Leistungen im Überblick

Als Sachverständiger für Immobilienbewertung beschäftigen wir uns mit allen Arten von Gutachten und Berechnungen rundum bebaute und unbebaute Grundstücke sowohl für Wohnimmobilien, wie auch für Gewerbeimmobilien.

Dabei gibt es unzählige Gründe für ein neutrales Wertgutachten, obgleich jeder Bedarf seinen eigenen Gutachtentyp benötigt. Beim Gutachtenbüro Schatz Immobilien beschäftigen wir uns insbesondere mit außergerichtlichen Gutachten, diese werden zumeist benötigt bei

Scheidung

Im Rahmen einer Eheaufhebung gilt es auch Einigkeit über mögliche Immobilienwerte zu erzielen, oftmals kann ein Verkauf umgangen werden, indem die eine Partei die andere auszahlt. In gütlicher Einigung ist ein realer Immobilienwert festzusetzen. Hierfür empfiehlt sich die Herbeiziehung eines unabhängigen und neutralen Sachverständigen, um Bevorteilungen zu vermeiden.

Schenkung

Eine Schenkung von Immobilieneigentum kann zur Auszahlung anderer beteiligter Personen führen, ebenso wie zu einer steuerlichen Belastung (Schenkungssteuer, spätere Erbschaftssteuer, u. ä.). Ein neutraler Immobilienwert kann vom Finanzamt verlangt werden, ebenso zur privaten Verwendung.

Überschreibung

Das Überschreiben von Immobilieneigentum auf Ehepartner, Kinder oder andere Personen macht oftmals insbesondere aus steuerlichen Gründen Sinn. Dabei ist in der Regel ein Immobilienwert festzusetzen, ganz gleich ob dieser vom Finanzamt verlangt wird, oder zur internen Klärung und Aufrechnung benötigt wird.

Erbschaft

Wird im Rahmen einer Erbschaft auch Immobilieneigentum vererbt, ist dafür ein neutraler Immobilienwert für das Finanzamt festzusetzen, ebenso kann dies notwendig sein für die Auszahlung von Pflichtteilen oder andere Aufrechnungen.

Verkauf

Sie möchten Ihre Immobilie privat verkaufen oder kennen bereits Ihren Käufer, nur der Immobilienwert ist noch streitig oder unklar? Hier kann ein neutrales Wertgutachten weiterhelfen.

Kauf

Sie haben sich für den Kauf einer bestimmten Immobilie entschieden, möchten sich aber vergewissern, dass der aufgerufene Preis für das Objekt auch gerechtfertigt ist? Auch hier kann Ihnen ein neutrales Wertgutachten weiterhelfen.

Persönlichen Interesse

Sie besitzen bereits eine Immobilie, haben diese geerbt oder aufwendig saniert, wissen aber nicht, welchen Gegenwert Sie hier geschaffen haben? Ein neutrales Wertgutachten gibt Ihnen Aufschluss über Ihr Vermögen.

Berechnung Betriebsvermögen

Sie nutzen Immobilieneigentum ganz oder teilweise geschäftlich und benötigen einen Ansatz für Ihr Betriebsvermögen? Durch ein Immobilienwertgutachten können Sie diese Werte eruieren.

Versicherungswert

Sie besitzen eine Immobilie und möchten auf Nummer sicher gehen, dass diese auch ausreichend versichert ist? Durch ein neutrales Wertgutachten laufen Sie nicht Gefahr von wirtschaftlichen Nachteilen.

Heirat und Ehevertrag

Sie haben sich entschlossen den Bund der Ehe einzugehen, sich dabei aber für einen Ehevertrag entschieden? Das jeweilig miteingebrachte Immobilieneigentum kann neutral bewertet werden und so spätere Streitigkeiten vermeiden.

Bank

Sie benötigen eine Bewertung Ihres Immobilienportfolios oder eine Kalkulation auch für künftige Anschlussfinanzierungen, auch als Argumentation gegenüber Ihrer Bank? Durch ein neutrales Wertgutachten können Sie diese Werte nachweisen und belegen.

Welche Gutachten werden angeboten?

Als DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung sind wir legitimiert diese Bandbreite an Gutachten nach den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen und bieten auch Individuallösungen an. Welches Gutachten Sie für Ihren Zweck benötigen erfahren Sie jederzeit auf Anfrage in einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch. Insbesondere wird unterschieden zwischen

Verkehrswertberechnung

Reine Berechnung basierend auf den Vorgaben der ImmoWertV. Die gesetzlichen Grundsätze für die Verkehrswertermittlung von Grundstücken werden durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) dargestellt

Kurzgutachten

Detaillierte Berechnung der wertrelevanten Faktoren in schlüssiger Aufführung gemäß der ImmoWertV auf Grundlage einer Vorortobjektaufnahme

Vollgutachten

Umfangreiche Berechnung samt detaillierter Analyse der Immobilie samt Mikro- und Makrolage, Rechte Dritter, Einholung von Umweltbeeinflussenden Unterlagen und vielen mehr gemäß der ImmoWertV auf Grundlage einer Vorortobjektaufnahme

Markteinschätzung

Belegbare Berechnung unter starker Berücksichtigung des relevanten Anfrage- und Nachfragemarktes undVerwendung von eruierbaren Vergleichspreisen

Mietwertgutachten

Belegbare Berechnung eines ortsüblichen und legitimen Mietpreises unter Berücksichtigung wertrelevanter Faktoren und unter Verwendung von eruierbaren Vergleichspreisen

Bei verschiedenen Gutachten werden besondere Spezifikationen verlangt, dies können Zertifizierungen für Beleihungswertberechnung, oder auch die Vereidigung und öffentliche Bestellung sein. Bei Zweifeln über diese Notwendigkeit empfehlen wir stets die vorherige Abklärung und beraten Sie auch dahingehend.

Was kostet ein Wertgutachten?

Grundsätzlich ist die Honorierung meiner Leistungen frei verhandelbar. Zur Orientierung können Ihnen die nachfolgenden Angaben dienen.

Pauschalvereinbarung:
In beidseitigem Einverständnis und zur größtmöglichen Transparenz können die meisten Gutachten als Pauschalvereinbarung berechnet werden, dabei wird für die zu erwartende Arbeit eine Pauschalvergütung festgelegt, diese würde sich nur dann verändern wenn im Rahmen der Bewertung ein nicht vorhersehbarere Zusatzaufwand festgestellt wird (erschwerte Bedingungen bei der Begehung, zu bewertende Rechte Dritter, o.ä.). Der Korrekturfaktor ist in untenstehender Tabelle aufgeführt.

Die Abrechnung von gerichtlichen Aufträge erfolgt nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).

Anwendungsbereich:
Die Honorarrichtlinie gilt für die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken im Sinne der Sachverständigenordnung der jeweiligen Bestellungskörperschaft. Unter „Grundstück“ ist ein immobilienwirtschaftliches Grundstück zu verstehen. Die Anzahl der sachenrechtlichen Grundstücke ist in der Regel unbeachtlich.

Anwendung der Honorartabelle:
Maßgeblich ist der ermittelte Verkehrswert. Für die Fälle, bei denen Wertminderungen erfolgen, (z.B. Abschläge für Instandsetzungseinfluss, Reparatureinfluss, ökologische Lasten, Abbruchkosten, Erschließungsprobleme), ist das Honorar auf der Grundlage des ungekürzten Werts zu bemessen.

Berechnung auf Regie:
Bei Abrechnung auf Regie wird nur der tatsächliche Stundenaufwand verrechnet, dieser wird in Arbeitseinheit (eine Arbeitseinheit entspricht 15 Minuten) aufgeteilt. Der Verrechnungssatz auf Regie beträgt EUR 145,00 netto, zzgl. 19% MwSt.

Berücksichtigung von Besonderheiten:
Bei Vorhandensein von Besonderheiten ist das Honorar auf der Basis des Ergebnisses aus der Honorartabelle gesondert zu berechnen

BesonderheitKorrekturfaktorBemerkung
mehrere Wertermittlungsstichtage beim Zusammenfallen von Qualitäts- und Wertermittlungsstich- tag: nur einmal den Faktor pro Datum
pro weiteren Stichtag+ 20% bis +50 % 
mehrere Qualitätsstichtage  
pro weiteren Stichtag+ 20% bis +50 % 
Rechte am Grundstück  
Erbbaurecht+ 40 %nur für die Wertermittlung eines Erbbaurechts oder eines mit Erbbaurecht belasteten Grundstücks
Wegerecht+ 20% 
Leitungsrecht+ 20% 
Wohnungsrecht+ 30% 
Nießbrauchsrecht+ 30% 
Überbau+ 30% 

Bemerkung bei Rechten am Grundstück:
Beim Zusammenfallen mehrerer Rechte sind die einzelnen Faktoren zu addieren, wenn keine Gemeinsamkeiten bei den Rechten bestehen. Gemeinsamkeiten sind z.B. ein kombiniertes Geh-, Fahr- und Leitungs- recht auf der gleichen Teilfläche eines Grundstücks. Rechte ohne Werteinfluss sind nicht zu berücksichtigen.

Bei Fällen gleicher Voraussetzungen (z.B. Wohnungsrecht und Nieß- brauch für die gleiche Person) wird ein Recht voll und jedes weitere Recht mit dem halben Korrekturfaktor berücksichtigt. Baulasten sind wie Rechte zu behandeln. Aktualisierung eines früheren Gutachtens des Sachverständigen:

Das Honorar ist mit einem Faktor zwischen 0,9 und 0,6 zu multiplizieren. Die Höhe des Faktors ist abhängig vom Aufwand, der mit der Aktualisierung verbunden ist.

Zuschlag für erschwerte Bedingungen:
Bei erschwerten Arbeitsbedingungen, die objektbezogen sind (z.B. Schmutz, Sicherheit, Gefahrenabwehr) ist mit dem Faktor 1,2 zu multiplizieren, mindestens mit 200,- €, zu berücksichtigen.

Zuschlag für besondere Leistungen:
Für die Beschaffung von erforderlichen Unterlagen, örtliche Aufnahme der Gebäude und Aufmaß, Erstellung oder Ergänzung von Plänen und maßstabsbezogenen Skizzen ist ein Zuschlag von 20 % bis 50 % je nach Aufwand und Schwierigkeit zu berücksichtigen.

Nebenkosten:
Nebenkosten sind frei vereinbar. Bei Fahrten mit dem Kraftfahrzeug ist zusätzlich eine Pauschale von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer zu berücksichtigen.

Umsatzsteuer:
Alle Angaben sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer dargestellt