Zum Hauptinhalt springen

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten ist weniger detailliert als ein Vollgutachten. Während letzteres durchaus 120 Seiten umfassen kann, liefert das Kurzgutachten die wichtigsten Informationen auf ca. 25 bis 35 Seiten.

Aufgrund seiner geringeren Aussagekraft kommt ein Kurzgutachten jedoch nicht für gerichtliche Zwecke in Betracht.Je nach Immobilie kommen bei der Wertermittlung der Immobilie das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren und / oder das Ertragswertverfahren zum Einsatz

Bewertungsanlässe

  • Scheidung (außergerichtlich)
  • Erbschaft (außergerichtlich)
  • Verkauf
  • persönliches Interesse
  • Berechnung Betriebsvermögen
  • Wert für Versicherung
  • persönliches Interesse
  • Heirat und Ehevertrag
  • Bank
    (Annahme des Gutachtens ist abhängig von der Bank)
  • Schenkung (gerichtlich)
  • Erbschaft (gerichtlich)
  • Erbschaft (außergerichtlich)

Je nach Immobilie kommen bei der Wertermittlung der Immobilie das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren und / oder das Ertragswertverfahren zum Einsatz.

Für die Erstellung des Kurzgutachtens ist eine Vorortbesichtigung und Objektaufnahme notwendig, auf ausdrücklichen Wunsch kann bei Vorlage aller wertrelevanter Faktoren darauf verzichtet werden.

Beim Erstellen eines Verkehrswertgutachtens greifen die Gutachter auf verschiedene Verfahren der Verkehrswertermittlung zurück. Welches angewendet wird, hängt auch davon ab, wofür das Gutachten benötigt wird. Teils werden die Verfahren auch kombiniert eingesetzt, um einen Durchschnittswert zu ermitteln.

Dokumentationsprozess

  • Vorortbesichtigung zur Objektaufnahme
  • Verwendung Bildmaterial
  • Überprüfung von Flächenangaben
  • Einholung wertrelevanter Unterlagen
  • Erläuterungen der Berechnungen
  • Vorlage bei Ämtern und Behörden
    (Nach vorheriger Absprache möglich)
  • Textliche Erfassung und Ausführung

Die Methoden im Überblick

Vergleichswertverfahren:
Für Verkehrswertgutachten, die nach dem Vergleichswertverfahren erstellt werden, bildet die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses in der Region die Grundlage für die Wertermittlung. Gibt es ausreichend viele Daten, liefert dieses Verfahren gute Ergebnisse. Es wird in der Regel bei der Bewertung von selbstgenutzten Immobilien oder Grundstücken genutzt.

Ertragswertverfahren:
Beim Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert anhand des Bodenwerts des Grundstücks sowie des Gebäudeertragswerts ermittelt. Letzterer ergibt sich aus den Mieteinnahmen und Kosten für die Bewirtschaftung der Immobilie. Es kommt bei vermieteten Immobilien aus den Bereichen Wohnen und Gewerbe zur Anwendung.

Sachwertverfahren:
Beim Sachwertverfahren wird der Verkehrswert anhand des Boden- und Gebäudesachwerts ermittelt. Grundlage für den Bodenwert ist der örtliche Bodenrichtwert, der Gebäudesachwert ergibt sich aus den Herstellungskosten für das Gebäude, wobei das Baualter in Form einer entsprechenden Wertminderung berücksichtigt wird. Das Sachwertverfahren wird oftmals von Banken genutzt. Welche Wertermittlungsmethode als Grundlage für ein Verkehrswertgutachten sinnvoll ist, hängt auch von der Zielsetzung und der Art der Nutzung ab, sowie ganz entscheidend von den vorliegenden und zu eruierenden Daten.